AGB Image World Plus

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1       Gültigkeit und Bestandteile

Der uns erteilte Auftrag wird ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt, die bei Auftragserteilung vereinbart wurden. Dies gilt auch für zukünftige Aufträge.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Absprachen mit und von Image World Plus Ernst Ulrich Schmidt, soweit nicht schriftlich etwas abweichendes vereinbart wird.

Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Lieferanten werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für Internetbesuche auf unserer Website und Nutzung unserer Software zusätzlich die Nutzungsbedingungen und AGB`s für unsere Website, sowie dem Softwareprodukt beiliegende ENV`s zum Bestandteil dieser AGB`s werden.

Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung unserer dafür bevollmächtigten Mitarbeiter.


§ 2       Angebote und Beschreibungen


Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit, insbesondere der Lieferung durch Vorlieferanten oder der Entwicklungskosten.
Aus einem Angebot werden wir erst verpflichtet durch Lieferung der bestellten Ware. Der Zwischenverkauf bleibt uns vorbehalten.

Falls nicht anderes ausdrücklich und schriftlich zugesichert ist, geben Beschreibungen unserer Produkte und Leistungen (z.B. in Prospekten, Zeichnungen und Websites) sowie Probe- und Musterlieferungen durchschnittliche Qualitätswerte und Leistungswerte wieder, von denen Abweichungen im Einzelfall jeweils möglich sind.

Wir behalten uns vor, zu jeder Zeit Produktänderungen vorzunehmen, gleichwohl welcher Art und Beschaffenheit, soweit uns diese sinnvoll erscheinen.
 
Bei Irrtümern in Preislisten, Angeboten und auf Rechnungen behalten wir uns das Recht auf Nachberechnung vor.


§ 3       Lieferbedingungen


1.            Lieferung               

Wir behalten uns vor, Versandkosten und entstehende Frachtkosten in Rechnung zu stellen.               
Die Ware wird unabhängig von der Versendungsart auf Gebühr des Kunden versandt.
Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Ausgabe der Ware, spätestens jedoch mit Verlassen der Ware aus unserem Lager, auf den Kunden über, und zwar unabhängig davon, ob Versendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt.

Der Besteller ist, obgleich die Ware auf sein Risiko reist, verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen, wie genaue Eintragung im Frachtbrief, etc., seine und unsere Rechte und insbesondere die Regressmöglichkeit gegenüber dem Spediteur/Frachtführer sicherzustellen.
Vorsorglich bieten wir bereits jetzt dem Besteller die Abtretung der uns gegen den Spediteur/Frachtführer aus dem Vertrag oder von Gesetzes wegen zustehender Ansprüche zur Durchsetzung seiner Rechte an.

Die Teillieferungen von Aufträgen und Bestellungen sind zulässig.

Verzögert sich die Versendung infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller / Auftraggeber über.
Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden entgegenzunehmen.

Die Abnahme der Ware hat umgehend bei Anlieferung zu erfolgen. Geschieht dieses nicht, so können wir nach unserer Wahl eine Nachfrist von einer Woche ohne Ablehnungsandrohung setzen und danach entweder die sofortige Zahlung des Kaufpreises, bzw. die Vergütung, verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und /oder Schadensersatz verlangen.

Sofern wir Ware zurücknehmen, wird der in unserer letzten Rechnung ausgewiesene Nettoeinstandspreis des betreffenden Artikels dem Kunden gutgeschrieben. Bei unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware findet eine Verrechnung statt.


2.            Liefertermin / Lieferzeit


Um die Einhaltung der in einer Bestellung angegeben Fristen und Termine sind wir stets bemüht. Die Angaben zu Liefer- und Leistungszeiten sind grundsätzlich nur Richtwerte und daher für uns unverbindlich.

Der Kunde kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines solchen Orientierungstermins schriftlich eine angemessene Lieferfrist setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist von drei Wochen mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme der Ware nach Ablauf der Nachfrist ablehne.
 
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden, Energie-, Rohstoffmangel oder Krankheit von Betriebsangehörigen in Schlüsselpositionen verlängert sich die Lieferfrist, bzw. Nachfrist,ohne weiteres um die Dauer der Behinderungen / Krankheit.

Verzögerungen, gleichwohl ob bei uns, unseren Lieferanten oder Transporteuren, die wir trotz oder gerade wegen der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt oder des zumutbaren Aufwands nicht abwenden konnten, entbinden uns ohne Schadensersatzpflicht von der Einhaltung angegebener Termine und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


3.            Technische Angaben                

Technische Angaben, in zur Zeit des Vertragabschlusses gültigen Preislisten oder Unterlagen, sind als Richtwerte zu verstehen.

Sie enthalten keine zugesicherten Eigenschaften und können bis zur Auslieferung des Artikels noch geändert werden.


4.            Sonstige Bestimmungen

Geöffnete Softwarepakete, CD-Verpackungen deren Siegel gebrochen sind und/oder auf unserer Webseite aktivierte Produkte werden von uns nicht zurückgenommen.


Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, wenn Sie das von uns bezogene digitale Produkt nicht aktiviert haben.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Email mit dem Link zu dem digitalen Produkt erhalten haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht für das digitale, nicht aktivierte Produkt auszuüben, müssen Sie uns:

Image World Plus

Ernst Ulrich Schmidt

Winkhäuser Weg 23

33034 Brakel

Email: \n Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können (müssen jedoch nicht) dafür das auf unserer Webseite http://www.leitzprofiprint.de/index.php/infos/agb-webseitennutzung/widerrufsbelehrung bereitgestellte Muster-Widerrufsformular downloaden, ausdrucken und verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung(z.B. Lieferung auf CDR)  als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung(Lieferung per Download) gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 4       Preise               

Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragabschlusses, wenn zwischen Vertragabschluss und vereinbartem Liefertermin weniger als vier Monate liegen.
Ist eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, sind wir berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material-, Lohn- und Entwicklungskostenerhöhungen weiterzugeben. Es gilt dann der erhöhte Preis des Tages der Lieferung.

Der Kunde hat in diesem Fall nur dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der ursprünglich vereinbarte Preis zuzüglich der Kostenerhöhungen, das Anderthalbfache des ursprünglichen Preises überschreitet.

Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind wir bis zum Tage der Lieferung berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material-, Lohn- und Entwicklungskostenerhöhungen weiterzugeben.

Das Recht auf  Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich in unserem Verantwortungsbereich liegen.

§ 5       Zahlung

Unsere Forderungen sind sofort nach Rechnungstellung ohne Abzug in bar fällig.
               
Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; sofern dies im Einzelfall geschieht, erfolgt die Leistung des Kunden nur erfüllungshalber.  Diskont-, Einzugs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.

Überweisungen des Bestellers gelten erst dann als Zahlung, wenn sie unwiderruflich unserem Konto gutgeschrieben wurden.

Bei Lieferungen in das Ausland werden alle Kosten der Einfuhr, Zoll, Transport, etc., durch den Kunden selbst oder aber durch Vorauskasse des Kunden beglichen.

Bei Bestellungen aus dem Ausland ohne gültige VAT- ( Mehrwertsteuer- ) Nummer berechnen wir den vollen VAT- (Mehrwertsteuer-) Satz.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug, Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens behalten wir uns vor.
Wir sind berechtigt, für jedes Mahnschreiben, Mahnkosten in Höhe von 10 Euro zu berechnen.
Wir behalten uns vor, eingehende Zahlungen zuerst auf die Kostenforderungen zzgl. der darauf angefallenen Kosten und Zinsen anzurechnen und erst dann auf die Hauptforderung.

Ist der Besteller mit einer Zahlung im Rückstand oder haben wir begründete Zweifel an seiner Bonität, so haben wir für noch ausstehende Lieferungen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Forderungen. Außerdem können wir von bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.

Wir sind berechtigt, für unsere Forderungen eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherheit zu verlangen. Kommt der Kunde dem nicht nach, so können wir unsere sämtlichen gestundeten Forderungen sofort fällig stellen.
Unsere Vertreter und Angestellten sind zur Annahme von Zahlungen nur bei Vorlage besonderer Inkassovollmachten berechtigt.

Zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur berechtigt, soweit seine Forderungen gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 6       Serviceleistungen / Werkleistungen

1.             Auftragserteilung

Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche und verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben. Der Auftrag ermächtigt uns, Unteraufträge zu erteilen.

2.             Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag

Auf Verlangen des Kunden vermerken wir im Auftragschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen in unseren Preis- und Arbeitswertkatalogen erfolgen.
Auf Verlangen erhält der Kunde auch einen schriftlichen Kostenvoranschlag, indem die Arbeiten jeweils im einzelnen aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen sind. An einem Kostenvoranschlag sind wir bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

Für die Erstellung des Kostenvoranschlags berechnen wir 10% des Auftragswertes, mindestens jedoch 50 Euro. Bei anschließender Erteilung des Auftrages werden diese Kosten dem Kunden erstattet.

Im Fall der Auftragserteilung nach Kostenvoranschlag darf der Gesamtpreis bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden den Auftragswert um mehr als 20 % überschreiten, soweit zwischen Auftragserteilung und tatsächlicher Auslieferung weniger als vier Monate liegen (Vergleiche hierzu §4 der ABG).

3.             Fertigstellung

Haben wir einen Fertigstellungstermin ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, so sind wir verpflichtet, ihn einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Auftragsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine Verzögerung ein, werden wir unverzüglich unter Angabe der Gründe einen Fertigstellungstermin nennen.

4.             Abnahme

Die Abnahme des Auftragsgegenstandes erfolgt in unserem Betrieb, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde.
 
Bei Abnahmeverzug wird  der Auftragswert sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, unsere Leistung fünf Werktage nach Überschreitung des Abnahmetermins voll in Rechnung zu stellen, die Zahlung zu verlangen und notfalls gerichtlich beitreiben zu lassen.

Der Auftragsgegenstand kann nach unserem Ermessen aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren gehen zu Lasten des Kunden.

5.            Berechnung

Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt die Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten gesondert aufzuführen sind.
Ist die Abholung oder Zustellung des Auftraggegenstandes vereinbart, so erfolgt diese auf Rechnung und  Gefahr des Kunden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bleibt unberührt.

§ 7       Pfandrecht               

Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag neben etwaiger gesetzlicher Pfandrechte auch ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Kunden gehört.

§ 8       Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Kunden, bzw. bis zur Einlösung sämtlicher mit der Lieferung der Ware in Verbindung stehender Zahlungsmittel unser Eigentum. Eingelöst sind Zahlungsmittel, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnissen zu deren vollen Wert. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Be- oder Verarbeiters nach § 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten.
Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Kunde, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentums-, bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie für uns.

3. Bei Vergleichs- oder Konkursverfahren ist der Kunde verpflichtet, die Ware vor Einleitung des Verfahrens jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise als unser Eigentum kenntlich zu machen.
Das Gleiche gilt bei Pfändungsmaßnahmen Dritter gegen den Kunden. Über den Eintritt eines solchen Ereignisses sind wir unverzüglich telefonisch und sodann schriftlich zu informieren.
Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Besteller jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen und zurückzuholen.
Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts im Wege der Warenrücknahme gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts sind wir – unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Kunden – berechtigt, die zurückgenommene Ware zum Marktpreis (= erzielbarer Wiederverkaufserlös) zu verkaufen und den Erlös dem Kunden gutzuschreiben.

In allen Fällen sind wir berechtigt, unsere Rücknahmekosten in Höhe von 20% des gutzuschreibenden Betrages von der Gutschrift abzusetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis einer geringeren tatsächlichen Wertminderung und geringerer Rücknahmekosten vorbehalten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

4. Der Kunde trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Wasser, Feuer, usw.) zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung, für den Fall eines Schadens, hiermit im Voraus an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.

5. Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden sind wir berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge bis zur Leistung von Vorauskasse zu verweigern. Gleichzeitig erlischt die Befugnis des Bestellers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen.

§ 9       Gewährleistung

1.            Gewährleistung für von uns gelieferter Waren

1. Der Kunde hat die Ware sofort nach Anlieferung zu untersuchen und uns einen Mangel und/oder
Differenzen im Lieferumfang vollständig anzuzeigen.

Auf „Kaufmännische Rügepflicht“ gemäß § 377, 378 HGB Art. 38, 39 des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausdrücklich hingewiesen.

Eine Mängelanzeige muss schriftlich und unverzüglich erfolgen, spätestens jedoch 10 Tage nach Anlieferung der Ware. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns sofort nach Entdeckung, spätestens einen Monat nach Anlieferung der Ware, mitzuteilen.

Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche oder telefonische Beanstandungen anzunehmen.

Nach Ablauf der vorgenannten Fristen zur Mängelanzeige gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

Der Käufer hat die Pflicht, bei Inbetriebnahme der Software, die mitgelieferte Inbetriebnahmekarte ( Registrierungskarte ) Image World Plus Ernst Ulrich Schmidt zuzusenden. Die Rechnung des Produktes gilt als Kauf-, Eigentumsbeleg, nicht aber als Garantiebeleg.

Der Garantie- und Hotlinebeleg besteht aus Kauf- und Inbetriebnahmebeleg.


2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von vier Wochen nach Empfang der beanstandeten Ware verpflichtet. Sollten wir diese Frist nicht einhalten oder sollte die Nachbesserung oder Nachlieferung fehlschlagen, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, nach schriftlicher Aufgabe einer Nachfrist von zwei Wochen, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Berechnungsbasis ist der am Tag der Ersatzleistung für den Abnehmer gültige Preis.

Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz sonstiger, unmittelbarer oder mittelbarer Schäden, einschließlich Verzögerungs- und Folgeschäden, stehen dem Kunden nicht zu.

Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.

3. Soweit es sich bei den gelieferten Produkten um Software handelt sind die jeweiligen ENV`s ( Endbenutzer Nutzungsverträge ) Bestandteil dieser Bedingungen.

Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass eine fehlerfreie Software unter Berücksichtigung der millionenfachen Konfigurationsmöglichkeiten von Systemen nicht zu erstellen und auszuliefern ist. Insbesondere garantieren wir nicht, dass die Software für den von Ihnen zugedachten Nutzen geeignet ist, noch das die Software auf Ihrem System fehlerfrei läuft.

Wir sichern der gelieferten Software keinerlei Eigenschaften zu oder garantieren auch nicht für irgendeinen Verwendungszweck.

Die Lieferung der Software erfolgt nach der Regelung „ So wie sie ist “. Diese Regelung beschreibt den Zustand, die Eigenschaft und die Verwendbarkeit der Software. Gleichwohl sind wir selbstverständlich bemüht, Ihre Interessen zu berücksichtigen, behalten uns deren Realisierung aber als freiwillige Leistung unserseits ohne Rechtsanspruch ihrerseits vor.

Die Software geht auch nicht in Ihr Eigentum über, vielmehr erwerben Sie nur ein Nutzungsrecht gem. des jeweiligen ENV`s.

4. Aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) haften wir nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.

Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden , bei Software die Lieferung einer neuen CD, bei Lizenzgeschäften die Lieferung einer neuen Master CD-R, begrenzt.


2.             Gewährleistungsansprüche sind unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen:

a)                   Sofern uns die beanstandete, mangelhafte Software nicht mit dem Reklamationsformular vorgelegt wird;

b)                  Sofern an der Software unsachgemäße Eingriffe durch Dritte oder Programme vorgenommen wurden;

c)                   Sofern die von uns empfohlene Konfiguration nicht eingehalten wurde oder die Software bei Lizenzgeschäften vom Lizenznehmer nicht ausreichend getestet wurde;

d)                  Sofern die CD einer vernunftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch falsche Handhabung oder missbräuchliche Verwendung oder durch andere Störungen des Laufwerkes, anderer Programme oder Systemkonfigurationen in seiner Leistung beeinträchtigt wurde.
Sofern die CD durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußere Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;

e)                   Sofern natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung, z.B. nicht sachgerechte Handhabung, Aufbewahrung, usw., oder auf einen Unfall zurückzuführen sind;

f)                    Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen.

3.            Gewährleistung für von uns vorgenommene Service- und Werkleistungen                               

Wir leisten für die in Auftrag gegebenen Arbeiten in folgender Weise Gewähr, wobei ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften unberührt bleibt:

1.                Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm die nachfolgenden Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehalten hat.

2.                Für nicht erkannte Mängel wird Gewähr geleistet, wenn der Mangel innerhalb von 30 Tagen seit Abnahme gemeldet wird. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Vollkaufmann, bei dem der Auftragsgegenstand zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, so endet die Gewährleistung spätestens 14 Tage nach  Abnahme. Mängel müssen uns unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich angezeigt werden. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

3.                Wir beheben einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf unsere Kosten in unserem Betrieb.

4.                Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar ist, kann er anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandlung) verlangen, soweit die Beseitung eines solchen Mangels Gegenstand des Vertrages war.

§ 10     Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Nebenabreden


Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen,  auch im Zusammenhang mit der neuen Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen v.12.06.1991 (BGBI IS 1410 Abfallgesetz v.27.08.1986) ist für beide Parteien 33034 Brakel oder 33100 Paderborn.

Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt auch für eine Änderung dieser AGB`s, sowie aller Bestimmungen, die mit unseren Verträgen oder Nutzungsbedingungen, gleich welcher Art, in Zusammenhang stehen.

Wir sind jederzeit berechtigt, diese Bedingungen zu ändern. Die Bekanntmachung erfolgt im Internet unter www.imageworldplus.de oder www.imageworldplus.com .

Unsere Geschäftspartner sind verpflichtet, sich auf den obigen  Internetseiten nach Erhalt dieser „AGB“, sich über die Aktualisierung dieser AGB auf dem Laufenden zu halten.

   
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